Schutzkleidung gegen COVID-19
Statten Sie sich, Ihre Praxis und Mitarbeiter mit passenden Schutzanzügen und Handschuhen aus.
Schutzkleidung kommt insbesondere in Arztpraxen, Laboren, Krankenhäusern und bei Krankentransporten zum Einsatz. Dient die Schutzkleidung dem Schutz der Beschäftigten vor Kontamination, so gilt sie als persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425. Dazu zählt auch Schutzkleidung für Laborpersonal gegen flüssige Chemikalien und Infektionserreger (nach DIN EN 14126).